Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/IV/211117_doorstep_corona.html
Datum 17.11.2021
In Kiel haben Ministerpräsident Günther, Gesundheitsminister Garg und Finanzministerin Heinold über das weitere Vorgehen der Landesregierung informiert.
Ministerpräsident Günther stellte das weitere Vorgehen der Landesregierung in Kiel vor. (Archivbild) © Staatskanzlei
Deutschlandweit steigen die Infektionszahlen – auch im echten Norden. Laut den aktuellen Zahlen der Landesmeldestelle am Institut für Infektionsmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurden innerhalb eines Tages 662 neue Infektionen in Schleswig-Holstein festgestellt. Damit stieg die Sieben-Tage-Inzidenz landesweit auf 107,1.
Auf einer Pressekonferenz in Kiel hat Ministerpräsident Daniel Günther nun gemeinsam mit Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Finanzministerin Monika Heinold über die nächsten Schritte informiert.
Achtsam und umsichtig handeln
Noch immer habe Schleswig-Holstein die bundesweit niedrigste Infektionsrate, sagte Günther. „Wir haben bislang immer klare Regeln gesetzt, das hat sich bewährt.
“ Angesichts der steigenden Zahlen gelte es, achtsam und umsichtig zu handeln. Die intensiven Gespräche mit der Expertenrunde hätten die Landesregierung darin bestärkt, die in der Vorwoche angekündigten neuen Regelungen jetzt umzusetzen. „Wir haben auch in der Vergangenheit immer frühzeitig und konsequent gehandelt. Wir sind bislang vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen und ich bin davon überzeugt, dass wir so auch gut durch die nächste Zeit kommen werden
„, sagte er.
Künftig gelte in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten die sogenannte „2G-Regel“, kündigte der Regierungschef an. Damit dürfen nur noch geimpfte oder genesene Personen die Räumlichkeiten betreten. Dies gilt auch bei der Sportausübung in Innenräumen sowie in Beherbergungsbetrieben und Reisebussen. Auch Dienstleistungen mit Körperkontakt fallen künftig unter die 2G-Regel, ausgenommen sind Friseurbetriebe sowie medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen, hier ist auch die Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests möglich. Auch im Einzelhandel sollen weiterhin die bekannten Vorschriften gelten.
Wieder Maskenpflicht im Unterricht
Von der 2G-Regelung ausgenommen sind Kinder bis einschließlich sieben Jahren sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen werde die Landesregierung jedoch ab der kommenden Woche erneut eine Maskenpflicht im Unterricht einführen. „Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, um unsere Schülerinnen und Schüler einerseits bestmöglich zu schützen und ihnen gleichzeitig eine Beteiligung am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
„, betonte Günther.
3G für berufliche Veranstaltungen
Die Teilnahme an beruflichen Veranstaltungen ist auch mit einem gültigen Coronatest möglich, im beruflichen Kontext gilt also die 3G-Regel (Geimpft/Genesen/Getestet). Dies gilt auch für Angebote der beruflichen Bildung sowie für dienstliche Hotelübernachtungen.
Rücksicht im privaten Umfeld
Für geimpfte Menschen bleibe Vieles weiterhin möglich, sagte Günther. Gleichzeitig appellierte er an die Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin umsichtig zu verhalten. Grundsätzlich sei es empfehlenswert, sich überwiegend dort aufzuhalten, wo entsprechende 2G- oder 3G-Regeln gelten. Im privaten Umfeld riet der Regierungschef dazu, sich auch als geimpfte Person zu testen und insbesondere in Innenräumen wieder verstärkt Maske zu tragen.
Darüber hinaus gelten künftig Einschränkungen für private Zusammenkünfte von Ungeimpften: Ab Montag sind private Treffen von mehr als zehn ungeimpften Personen innerhalb geschlossener Räume verboten.